FORTBILDUNG
Der Name bzw. die Bezeichnung "Wissenschaftliche/r Dokumentar/in" erklärt sich erstens aus dem ursprünglichen Interesse einer horizontalen Angleichung an die "Geschwister" im Archiv- und Bibliothekswesen (Wissenschaftliche Archivare und Bibliothekare) und zweitens in vertikaler Hinsicht aus der Abgrenzung gegenüber den Diplom-Dokumentaren und Dokumentationsassistenten. Wissenschaftliche Dokumentarinnen und Dokumentare sind demnach Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium, die auf der Grundlage einer mindestens einjährigen berufspraktischen Tätigkeit im IuD-Bereich berufsbegleitend eine dokumentarische Zusatzqualifikation erworben haben.
Erstmals wurde diese Bezeichnung im Jahre 1968 an 13 Absolventinnen und -absolventen des Lehrinstituts für Dokumentation (LID - Vorgängerinstitut des IID) verliehen. Im Zeitraum von 1968 bis zur Schließung des LID im Jahr 1991 durchliefen insgesamt mehr als 600 Personen die Fortbildung. Dem stehen ca. 2000 Fachinformatoren gegenüber, die in der ehemaligen DDR ein berufsbegleitendes Studium absolvierten. Das IID wiederum durchliefen bis zum Jahr 2006 fast 1000 Teilnehmer/innen.
Nach langer und intensiver Diskussion über die Frage, ob diese Bezeichnung noch in angemessener Weise die veränderten Anforderungen der Praxis und die breit gefächerten Tätigkeitsprofile der Absolventen widerspiegelt - oder durch eine "modernere" Variante ersetzt werden sollte - wurde entschieden, den "wiss. Dok." zwar beizubehalten, aber durch die englischsprachige Bezeichnung "Information Specialist" zu ergänzen. Mit der Revision der Zulassungs- und Prüfungsordnung im Sommer 2001 wurde dies umgesetzt.
Das Angebot der berufsbegleitenden Fortbildung zum/zur Wissenschaftlichen Dokumentar/in richtet sich an Akademikerinnen und Akademiker, die bereits über Berufserfahrung in der Informationsarbeit verfügen. War es ursprünglich das Ziel, so genannten Seiteneinsteigern für die bereits ausgeübte Tätigkeit in der Fachinformation theoretische und methodische Grundlagen zu vermitteln, stand später mehr und mehr die Verbesserung der beruflichen Chancen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Vordergrund. Im Laufe der Jahre ist der Anteil derjenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die aus einem festen Arbeitsverhältnis heraus - vom Arbeitgeber entsandt - an der Fortbildung teilnehmen, gesunken. Zunehmend gelangen Teilnehmer über ein zweijähriges Volontariat bzw. Praktikum in einer IuD-Einrichtung zur Fortbildung. Diese Gruppe erlangt im ersten Jahr die zur Zulassung erforderliche Berufspraxis - die Volontäre traditionellerweise überwiegend in Medieneinrichtungen - und absolvieren im zweiten Jahr die Theoriephasen am IID.
›siehe auch Zugangswege zur Fortbildung
Die Fortbildung umfasst derzeit insgesamt zehn Unterrichtswochen, die in Blöcke von je zwei bis drei Wochen untergliedert sind und auf einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten verteilt werden. Sie schließt mit einer schriftlichen Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung ab. Die inhaltliche und didaktische Gestaltung der Präsenzphasen erfolgt auf der Grundlage eines Curriculums, das vier thematische Schwerpunkte vorsieht: Grundlagen der Wirtschaftsinformatik, Inhaltliche Erschließung, Information Retrieval und Management-Grundlagen für Informationsspezialisten.
Die Schwerpunkte decken die Kernbereiche der Dokumentation - die Erschließung, Repräsentation und Wiedergewinnung von Information - ab und beschäftigten sich mit den technisch-organisatorischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Informationsarbeit. Der starke Praxisbezug steht im Vordergrund. Die berufliche Einbindung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährleistet im Idealfall eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. In den Kursen selbst werden Möglichkeiten des Transfers durch Projektarbeit, Übungen und aktuelle Praxisberichte geschaffen.
Das Ziel der Fortbildung ist
Die Kurse werden von hauptamtlichen Dozentinnen und Dozenten des IID sowie ausgewiesenen Vertreterinnen und Vertretern der Forschung und Berufspraxis durchgeführt.
Parallel zur regulären Fortbildung entwickelt das Institut Weiterbildungsmodule für Berufstätige der IuD-Praxis. Auf Anfrage werden auch Seminare für Firmen und Institutionen angeboten.
In den Jahren 1997 bis 2005 wurde einmal jährlich der Heike-Schöbel-Preis für eine herausragende Arbeit verliehen, die als Abschlussarbeit im Rahmen der Fortbildung am IID erstellt wurde. Gestiftet wurde der Preis von der ›Gesellschaft für Fortbildung, Forschung und Dokumentation Potsdam mbH (gGFFD). Die ›Gesellschaft der AbsolventInnen und FreundInnen des Lehrinstituts für Dokumentation (GAFLID) verlieh den Preis im Auftrag der Stifterin und im Namen der Jury, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der GAFLID, der gGFFD und des IID zusammensetzte. Die Arbeit wurde mit zwei weiteren ausgewählten Abschlussarbeiten in einem Band der Reihe "Materialien zur Information und Dokumentation" des Verlages für Berlin-Brandenburg veröffentlicht.
›Hier die bisherigen Veröffentlichungen
Heike Schöbel war Teilnehmerin eines Lehrganges am IID, der die Fortbildung im Frühjahr 1996 abschloss. Sie erkrankte während ihrer Fortbildung schwer und verstarb wenige Monate, nachdem sie die Prüfung am IID erfolgreich abgelegt hatte. Trotz ihrer Krankheit gelang es ihr, die Ausbildung mit enormer Kraft und beispielhaftem Engagement durchzustehen. Mit der Ausschreibung des Heike Schöbel Preises wurde eine kompetente Kollegin geehrt, der die Chance verwehrt blieb, ihren neuen Beruf auszuüben.
Zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für eine Fortbildungsteilnahme siehe die ›Zulassungs- und Prüfungsordnung.
Der Zugang zur Fortbildung kann zur Zeit auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen:
Bis zum Jahr 2003 starteten jährlich bis zu 36 Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines arbeitsamtsfinanzierten Lehrgangs in der Trägerschaft der gemeinnützigen Gesellschaft für Fortbildung, Forschung und Dokumentation (gGFFD) mit ihrer insgesamt zweijährigen Weiterbildung. Im Zuge der Neuregelung der Weiterbildungsförderung durch die Bundesanstalt für Arbeit (Hartz I) wurden ab 2004 keine weiteren Maßnahmen mehr bewilligt und die gGFFD stellte ihre Weiterbildungstätigkeit ein.
Grundsätze
Das vorliegende Curriculum erhebt nicht den Anspruch auf langfristige Gültigkeit. Aufgrund der Weiterentwicklung auf dem Gebiet der für die Informationsarbeit grundlegenden Informations- und Kommunikationstechniken unterliegen dokumentarische Tätigkeitsfelder heute einem permanenten Wandel. Dieser Entwicklung muss das Fortbildungskonzept Rechnung tragen. Das Curriculum spiegelt den derzeitigen Stand der Diskussion wider und wird kontinuierlich weiterentwickelt.
Die Konzeption der Fortbildung insgesamt und der zu vermittelnden Unterrichtsinhalte basiert auf den folgenden Grundsätzen:
Lernziele
Die folgenden Lernziele sollen erreicht werden:
| Schwerpunkte | Inhalte |
|---|---|
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›Wirtschaftsinformatik - Grundlagen für Informationsspezialisten |
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(Stand: Juli 2001)
Die Fortbildung zum/zur Wissenschaftlichen Dokumentar/in / Information Specialist orientiert sich an einem Verständnis von Informationsarbeit als Querschnittsaufgabe mit strategischer Bedeutung. Neben der Orientierung an den Anforderungen des Arbeitsmarktes zwingt dies zur ständigen Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen, ökonomischen und technischen Entwicklungen. Die Vermittlung dokumentarischer Methoden und informationswissenschaftlicher Grundlagen erfolgt auf der Basis eines Fachstudiums und berufspraktischer Erfahrungen.
Das Institut für Information und Dokumentation sieht die Fortbildung als Möglichkeit, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, um sich als Informationsspezialist/in in der beruflichen Praxis behaupten zu können. In dem so definierten Rahmen sind die Teilnehmer/innen aufgefordert, den persönlichen Erfolg der Fortbildung durch eigenverantwortliches Arbeiten und Lernen mitzugestalten.
(1) Die Fortbildung zum/zur Wissenschaftlichen Dokumentar/in / Information Specialist erfolgt mit engem Bezug zur Berufspraxis der Fortzubildenden. Im Mittelpunkt stehen die Anwendung der Informations-, Dokumentations- und Kommunikationstechnologien sowie der Methoden im Berufsfeld Information und Dokumentation. Diese Fortbildung wird vom IID zum Zweck der Professionalisierung der im Informations- und Dokumentationsbereich Tätigen kontinuierlich angeboten
(2) Anknüpfend an die in der berufspraktischen Informationsarbeit erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse und aufbauend auf dem im Hochschulstudium erworbenen Fach- und Methodenwissen werden angestrebt:
Adressaten sind Beschäftigte in den Praxisbereichen des Informationswesens. Solche Praxisbereiche sind z.B. Dokumentations- und Informationsvermittlungsstellen, Datenbank-Produzenten, Archive und Bibliotheken sowie Einrichtungen und Betriebsteile zur innerbetrieblichen Informationsversorgung öffentlicher und privatwirtschaftlicher Unternehmen. Die Adressaten sollen durch die berufsbegleitende Fortbildung eine theoretisch und methodisch fundierte, die Anforderungen der Berufspraxis berücksichtigende Qualifikation erwerben, die ihre beruflichen Chancen erhöht.
Für die Zulassung werden vorausgesetzt:
(1) Die Zahl der Teilnehmer/innen je Lehrgang soll in der Regel 24 nicht übersteigen.
(2) Die Zulassung zum Lehrgang erfolgt durch den Zulassungs- und Prüfungsausschuss.
(3) Bewerbungen sind spätestens sechs Monate vor Beginn der Lehrgänge an das Institut für Information und Dokumentation zu richten. Die genauen Termine sind durch das Institut in geeigneter Form bekanntzumachen.
(4) Der Bewerbung sind beizufügen:
(5) Die Teilnehmer/innen an der Fortbildung zum/zur Wissenschaftlichen Dokumentar/in / Information Specialist sind nicht Studierende der Fachhochschule Potsdam im Sinne des § 30 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes.
(6) Jede/r der zugelassenen Bewerber/innen erhält vor Beginn des Lehrgangs einen Zulassungsbescheid.
(7) Bewerber/innen, die nicht zugelassen werden, erhalten einen Ablehnungsbescheid.
(8) Eine Verpflichtung des IID zur Zulassung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht. Für das IID entstehen gegenüber dem/der Teilnehmer/in erst Verpflichtungen, wenn die entsprechende Vereinbarung von beiden Seiten unterschrieben ist.
(1) Die Fortbildung zum/zur Wissenschaftlichen Dokumentar/in / Information Specialist umfasst in der Regel zwei Jahre. Davon dient das erste Jahr dem Erwerb dokumentarischer Praxis, das zweite Jahr verzahnt die theoretischen und praktischen Fortbildungsanteile. Die Fortbildungslehrgänge umfassen ca. 13 Unterrichtswochen mit Anwesenheitspflicht sowie die Teilnahme an vor- und nachbereitenden Lehr- und Lernsequenzen im Umfang von ca. fünf Wochen, die der Nachbereitung und Anwendung des Gelernten sowie der Prüfungsvorbereitung dienen und innerhalb desselben Fortbildungsjahres in der Praxisstelle abgeleistet werden sollen. Jede Lehrgangswoche umfasst ca. 40 Lehrstunden, die im Wechsel von Theorievermittlung, praktischen Übungen, Projekt- und Entwurfsarbeit zu gestalten sind. Die genaue Ausgestaltung der Lehrgänge erfolgt nach dem Curriculum. Über die Termine der Lehrgangswochen entscheidet der/die Vorsitzende des Zulassungs- und Prüfungsausschusses.
(2) Die thematischen Schwerpunkte der Lehrgänge sind:
(3) Im Laufe des Lehrganges werden Prüfungsvorleistungen gemäß § 6 erbracht.
(4) Die Fortbildung schließt mit einer Prüfung ab, die aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer mündlichen Abschlussprüfung besteht.
(1) Zur Feststellung des individuellen Leistungsstandes sind von jedem/jeder Teilnehmer/in zwei Prüfungsvorleistungen zu erbringen, die verschiedenen thematischen Schwerpunkten gemäß § 5 (2) zuzuordnen sind. Form und Anzahl der Möglichkeiten, eine Prüfungsvorleistung zu erbringen, sowie die jeweilige thematische Zuordnung nach § 5 (2) sollen zu Beginn des Lehrganges bekannt gegeben werden.
(2) Die Teilnehmer/innen erhalten eine Bestätigung über eine erfolgreich abgeschlossene Prüfungsvorleistung. Im Falle der Nichtteilnahme oder des Nichtbestehens kann eine Prüfungsvorleistung einmal wiederholt werden.
(3) Form, Inhalt, Termine und Wiederholungstermine der Prüfungsvorleistungen bestimmt der/die für den jeweiligen thematischen Schwerpunkt gemäß § 5 (2) verantwortliche Dozent/in.
(1) Der Zulassungs- und Prüfungsausschuss ist für die Organisation und Durchführung von Zulassung und Prüfungen zuständig und hat insbesondere folgende Aufgaben:
(2) Dem Zulassungs- und Prüfungsausschuss gehören an:
(3) Der Zulassungs- und Prüfungsausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit.
(4) Der Zulassungs- und Prüfungsausschuss kann Teile seiner Zuständigkeit befristet an die/den Vorsitzende/n abgeben. Er kann diese Zuständigkeit auf Verlangen der Mehrheit des Gremiums - auch in einzelnen Angelegenheiten - jederzeit wieder entziehen.
(1) Der Zulassungs- und Prüfungsausschuss bestellt die Prüfungskommissionen für die mündlichen Abschlussprüfungen. Ihnen gehören mindestens zwei Prüfer/innen an. Unter ihnen muss als Vorsitzende/r ein/e hauptamtliche/r Dozent/in des Instituts für Information und Dokumentation sein.
(2) Der Zulassungs- und Prüfungsausschuss bestellt zwei Gutachter/innen für die schriftliche Abschlussarbeit. Der/die Gutachter/in, der/die die Abschlussarbeit betreut, muss ein/e hauptamtliche/r Dozent/in des Instituts für Information und Dokumentation sein. Bei der Bestellung ist der Vorschlag der/des Kandidat/in/en nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
(1) In der Abschlussprüfung soll der/die Kandidat/in zeigen, dass er/sie über die für die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügt.
(2) Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer mündlichen Abschlussprüfung.
(1) In der schriftlichen Abschlussarbeit soll der/die Kandidat/in unter Beweis stellen, dass er/sie eine komplexe informationelle Fragestellung fundiert entwickeln, selbständig bearbeiten, klar darstellen und die möglichen berufspraktischen Konsequenzen herausarbeiten und bewerten kann.
(2) Die schriftliche Abschlussarbeit kann als Gruppenarbeit angefertigt werden; die jeweiligen Einzelteile müssen erkennbar und selbständig bewertbar sein. Diese Angaben sind durch die Kandidat/inn/en schriftlich zu protokollieren, zu versichern und der Abschlussarbeit beizufügen.
(3) In Absprache mit dem/der betreuenden Gutachter/in soll die Abschlussarbeit einem thematischen Schwerpunkt des Lehrgangs nach § 5 (2) zugeordnet werden.
(4) Der/die Kandidat/in kann das Thema der Abschlussarbeit nur einmal, und zwar innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Themenausgabe, zurückgeben. Die schriftliche Erklärung der Rückgabe des Themas ist an die/den Vorsitzende/n des Zulassungs- und Prüfungsausschusses zu richten, zusammen mit einem Antrag auf Zuweisung und Nennung eines neuen Themas.
(5) Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beträgt in der Regel zwei Monate.
(6) Der Abschlussarbeit ist eine Versicherung beizufügen, dass die Arbeit von dem/der Kandidat/in selbständig angefertigt wurde und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt wurden.
(7) Zwei Gutachter/innen bewerten die Abschlussarbeit unabhängig voneinander. Die Benotungen der Gutachter/innen werden zu einer Gesamtbewertung arithmetisch gemittelt.
(8) Weichen die Bewertungen der Gutachter/innen um mehr als 1,0 voneinander ab, bestimmt der/die Vorsitzende des Zulassungs- und Prüfungsausschusses eine/n Drittgutachter/in. Die Gesamtbewertung ergibt sich dann entsprechend aus den arithmetisch gemittelten drei Benotungen.
(9) Die Abschlussarbeit wird mit nicht ausreichend bewertet, wenn
(1) In der mündlichen Abschlussprüfung soll der/die Kandidat/in zeigen, dass er/sie sich die in der Fortbildung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten gründlich angeeignet hat und den Bezug zur beruflichen Praxis herstellen kann.
(2) Der/die Kandidat/in muss sich schriftlich und rechtzeitig zur Teilnahme an der mündlichen Abschlussprüfung anmelden. Die Meldetermine werden von der/dem Vorsitzenden des Zulassungs- und Prüfungsausschusses festgelegt und in geeigneter Form bekannt gemacht.
(3) Der Meldung zur Prüfung sind schriftlich beizufügen:
(4) Die Einladung zur mündlichen Prüfung muss mindestens eine Woche vor dem Prüfungstermin erfolgen. Dies kann durch Aushängen des Prüfungsplanes am Schwarzen Brett des Instituts geschehen. Der Prüfungsplan muss folgende Angaben enthalten:
(5) Ein Thesenpapier zum gewählten thematischen Schwerpunkt kann eingereicht werden.
(6) Die Dauer der Prüfung beträgt ca. 30 Minuten je Kandidat/in. Davon soll die Prüfzeit in dem gewählten thematischen Schwerpunkt 15 Minuten betragen und in den übrigen thematischen Schwerpunkten weitere 15 Minuten. Unabhängig von diesem Zeitrahmen ist den Kandidat/inn/en ausreichend Gelegenheit zur Darstellung ihres Wissens zu geben.
(7) Die mündliche Prüfung kann als Einzel oder als Gruppenprüfung mit zwei Kandidat/inn/en durchgeführt werden.
(8) Die mündliche Prüfung wird benotet. Die Note fließt in die Gesamtnote ein.
(9) Über die Inhalte, den Verlauf und das Ergebnis der mündlichen Prüfung ist ein Kurzprotokoll anzufertigen, das von den Prüfer/inne/n zu unterzeichnen ist. Das Ergebnis der mündlichen Prüfung wird dem/der Kandidaten/Kandidatin unmittelbar im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt.
(1) Als Zulassung zur schriftlichen Abschlussarbeit gilt die Bestätigung des eingereichten Themas durch die/den Vorsitzende/n des Zulassungs- und Prüfungsausschuss.
(2) Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die nach § 6 (1) geforderten zwei Prüfungsvorleistungen nachweisen kann. Ausnahmefälle prüft und regelt der Zulassungs- und Prüfungsausschuss.
(1) Eine nicht bestandene schriftliche Abschlussarbeit oder eine nicht bestandene bzw. aus nachweislich zwingenden Gründen versäumte mündliche Prüfung kann jeweils einmal und nur in ihrer Gesamtheit wiederholt werden. Versäumnisgründe müssen innerhalb von drei Werktagen nach dem festgelegten Prüfungstermin schriftlich glaubhaft gemacht werden.
(2) Wiederholungstermine werden vom Zulassungs- und Prüfungsausschuss festgesetzt.
(3) Bei Verzögerungen des Abschlusses der Fortbildung kann der Abschluss nur bis zu 12 Monaten nach dem Regelabschluss erfolgen. Von dieser Bestimmung kann der Zulassungs- und Prüfungsausschuss im Ausnahmefall und bei Vorliegen wichtiger Gründe abweichen.
(1) Für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden:
1,0 = sehr gut
hervorragende Leistung
2,0 = gut
Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt
3,0 = befriedigend
Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht
4,0 = ausreichend
Leistung, die trotz Mängeln den Anforderungen genügt
Über 4,0 = nicht ausreichend
Leistung, die aufgrund erheblicher Mängel den Mindestanforderungen nicht genügt
(2) Zur differenzierten Beurteilung der Leistungen können zwischen 1,0 und 4,0 Zwischenwerte durch Erniedrigen oder Erhöhen der Notenziffer um 0,3 gebildet werden. Andere durch Mittelung mehrerer Einzelnoten nach §10 (7) und (8) entstandene Zwischenwerte sind zulässig. Hierbei werden Zwischenwerte nur mit der ersten Dezimalstelle berücksichtigt; alle weiteren Stellen hinter dem Komma werden ohne Rundung gestrichen.
(1) Bei der Bildung der Gesamtnote aus Teilnoten ergibt ein rechnerischer Wert
bis 1,5 die Note "sehr gut",
über 1,5 bis 2,5 die Note "gut",
über 2,5 bis 3,5 die Note "befriedigend",
über 3,5 bis 4,0 die Note "ausreichend",
über 4,0 die Note "nicht ausreichend".
Hierbei werden Zwischenwerte nur mit der ersten Dezimalstelle berücksichtigt. Alle weiteren Stellen hinter dem Komma werden ohne Rundung gestrichen. Die Gesamtnote errechnet sich aus einem gewichteten Anteil von 60% aus der Note der schriftlichen Abschlussarbeit und 40% aus der Note der mündlichen Prüfung.
(2) Beide Prüfungsteile müssen zur erfolgreichen Teilnahme mit der Note 4,0 oder besser bestanden werden.
(1) Hat der/die Kandidat/in die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen, erhält er/sie ein Zeugnis und ein Zertifikat.
(2) Das Zeugnis enthält die Einzelnoten der beiden Prüfungsteile, das Thema der Abschlussarbeit sowie die Gesamtnote. Das Zeugnis wird unterzeichnet von der/dem Vorsitzenden des Zulassungs- und Prüfungsausschusses und einem Mitglied des Direktoriums.
(3) Das Zertifikat wird mit gleichem Ausstellungsdatum wie das Zeugnis ausgefertigt. In ihm wird bescheinigt, dass der/die Kandidat/in an der berufsbegleitenden Fortbildung zum/zur Wissenschaftlichen Dokumentar/in / Information Specialist in der Zeit von ... bis ... teilgenommen hat und dass ihm/ihr die Bezeichnung "Wissenschaftlicher Dokumentar / Information Specialist" verliehen wird. Das Zertifikat wird unterzeichnet von der/dem Vorsitzenden des Zulassungs- und Prüfungsausschusses oder deren/dessen Vertreterin/Vertreter und einem Mitglied des Direktoriums.
Diese Zulassungs- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam in Kraft.
Zur Feststellung des individuellen Leistungsstandes sind Prüfungsvorleistungen zu erbringen, die jeweils einem thematischen Schwerpunkt zuzuordnen sind. In der folgenden Tabelle finden Sie die Möglichkeiten, die Ihnen zur Wahl stehen.
| Thematischer Schwerpunkt | Inhalt/Form | Gruppen-/ Einzelleistung |
|---|---|---|
Wirtschaftsinformatik - Grundlagen für Informationsspezialisten | Mündlicher | Einzelleistung |
Inhaltliche Erschließung | Schriftliche Bearbeitung einer Übungsaufgabe | Einzelleistung |
Information Retrieval | Schriftliche Bearbeitung einer Übungsaufgabe | Wahlweise |
Management-Grundlagen für Informationsspezialisten | Mündlicher Vortrag (30 Min.) + schriftl. Vortragsskript zu einem Thema aus dem Schwerpunkt / Klausur | Einzelleistung |
Die Einzelheiten zu den angebotenen Prüfungsvorleistungen werden die/der für den jeweiligen thematischen Schwerpunkt zuständige Dozentin/Dozent mit Ihnen besprechen.
Als Voraussetzung zur Zulassung zur mündlichen Prüfung müssen zwei der angebotenen Prüfungsvorleistungen erfolgreich erbracht werden. Wünschenswert ist es, daß zwei unterschiedliche Formen (Vortrag oder schriftliche Bearbeitung) gewählt werden.
Ergänzung zur Prüfungsordnung
Laut Prüfungsordnung des IID gilt die Hausarbeit als schriftliche Prüfungsarbeit, die gemäß § 10,1 folgenden Nachweis erbringen soll:
"In der schriftlichen Abschlußarbeit soll der/die Kandidat/in unter Beweis stellen, daß er/sie eine komplexe informationelle Fragestellung fundiert entwickeln, selbständig bearbeiten, klar darstellen und die möglichen berufspraktischen Konsequenzen herausarbeiten und bewerten kann."
Dies bedeutet insbesondere:
Eine detaillierte Absprache mit dem/der Betreuer/in vor der Bearbeitung über Thema, Vorgehensweise und Methoden ist dringend zu empfehlen.
Richten Sie Ihre vollständige Bewerbung für die Kurse des Jahres 2010 mit den Bewerbungsformularen und den dort angegebenen Anlagen bitte spätestens bis zum 1. November 2009 an das IID.
Die Fortbildung ist entgeltpflichtig. Es wird ein Gesamtbetrag von EUR 3.900 erhoben.
Download: ›Auszug aus der Gebührensatzung der Fachhochschule Potsdam (pdf).
letzte Änderung: 03.05.2007 ›Valentina Engelhardt ›Impressum ›Druckversion
